Die unter A. Pkt. 1. bis 13. angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Projekte der Unternehmensberatung Mag. Siegfried Wirth („MSW“).
Für Expertenbefragung und andere Markt- und Meinungsforschung - Projekte in Eigeninitiative oder solche für einzelne oder mehrere Auftraggeber - gelten zusätzlich die Bedingungen unter B. Pkt. 14. bis 23.
A. Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Unternehmensberatung (AGB)
des Fachverbands Unternehmensberatung und Informationstechnologie vom März 2012
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages, nach Abschluss des Auftrages.
5.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen - insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen - getroffen worden sind.
10. Honorar
10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
10.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.
12. Dauer des Vertrages
12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig.
Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel:
(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
B. Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Expertenbefragung (AGB-E)
der Unternehmensberatung Mag. Siegfried Wirth vom Dezember 2016, mit Textkorrekturen von 2021
14. Geltungsbereich
Die AGB-E gelten für jegliche von MSW durchgeführte Markt- und Meinungsforschung.
15. Methodik der Expertenbefragung
Wesen der Expertenbefragung ist die strukturierte Erhebung der Meinung von Experten. Auskunftspersonen sind Damen und Herren, die im Fachgebiet des jeweiligen Themas beruflich tätig sind und daher eine fundierte Meinung dazu abgeben können. Die Ergebnisse sollen die Einstellungen der Grundgesamtheit widerspiegeln.
15.1 Inhalte
Das Thema einer Befragung wird von MSW oder dem Auftraggeber vorgegeben und von MSW zu einem Fragebogen verarbeitet. Die Endfassung dieses Fragebogens wird durchgehend für alle Interviews verwendet.
15.2 Zielgruppe
Die Auswahl der Auskunftspersonen ergibt sich durch das Thema der jeweiligen Studie. Zielgruppe (= Grundgesamtheit) sind die Mitglieder/Partner der thematisch zuständigen gesetzlichen oder freiwilligen Berufsvereinigungen oder eine gesondert zu definierende Personengruppe.
15.3 Befragung
Je nach Aufgabenstellung und Zielgruppe wird die Befragung persönlich, telefonisch oder online über die Website www.expertenbefragung.com durchgeführt. Bei Online-Befragungen erfolgt die Stichprobenziehung zufällig: Alle Eingeladenen haben die gleiche Chance, an der Befragung teilzunehmen. Damit sind Schlüsse aus den Stichprobenergebnissen auf die Grundgesamtheit zulässig.
15.4 Einladung an die Auskunftspersonen
Wenn eine schriftliche Einladung erforderlich ist - jedenfalls bei Online-Befragung -, wird diese von MSW, zusätzlich nach Möglichkeit vom Auftraggeber und von Multiplikatoren, etwa Berufsvereinigungen, und/oder vergleichbaren Informationskanälen an deren Email-Verteiler gesendet oder in anderer geeigneter Form übermittelt. Damit wird erreicht, dass alle Mitglieder der Zielgruppe informiert und eingeladen sind.
Soll die Einladung eine Zielgruppe erreichen, deren Kontaktdaten nicht vorhanden sind, werden diese beschafft bzw. zugekauft. MSW wird nach schriftlichem Auftrag gegen gesonderte Verrechnung die nötigen Recherchen durchführen, Angebote einholen und zur Entscheidung vorlegen. Adressen bzw. deren Nutzungsrecht werden vom Auftraggeber erworben und im Rahmen der Nutzungsbedingungen von ihm wie eigene Adressen verwendet.
15.5 Auswertung und Bericht
Die Rohdaten werden zu Excel-Tabellen verdichtet, die weiterhin die Basis für die Auswertung mit mathematischen - und falls gewünscht und soweit technisch möglich - statistischen Methoden sind. Im schriftlichen Bericht werden die Ergebnisse in Tabellen und/oder Diagrammen dargestellt und verbal kommentiert. Der Auftraggeber bekommt diesen Bericht elektronisch als PDF. Eine andere Form der Berichtslegung wäre gesondert schriftlich zu vereinbaren. Die Rohdaten verbleiben jedenfalls bei MSW.
15.6 Präsentation
Wenn vom Auftraggeber gewünscht und beauftragt, können Ergebnisse in Powerpoint aufbereitet und in einem internen Meeting zur Diskussion gestellt werden.
15.7 Zusatzauswertungen
Neben der Gesamtauswertung sind Detailauswertungen nach statistischen Kriterien oder einzelnen Fragen möglich. Diese können vom Auftraggeber bereits vorab bei der Auftragserteilung bestellt werden, oder auch im Nachhinein, um bestimmte Ergebnisse zu differenzieren. Letztere Möglichkeit steht auch Interessenten offen, die keine Auftraggeber sind, allerdings nur für Ergebnisse, die nicht exklusiv für einen Auftraggeber erhoben wurden. Voraussetzung ist jedenfalls der Erwerb der Studienergebnisse.
15.8 Verwertung der Ergebnisse durch MSW
Die Veröffentlichung von Studienergebnissen durch MSW, etwa auf der eigenen Website, auf Veranstaltungen oder in Medien, ist integraler Bestandteil der Expertenbefragung. Auftraggeber können von MSW auf der Referenzliste angeführt werden. Die Details der Darstellung werden einvernehmlich festgelegt.
Ausgenommen davon sind Ergebnisse, die exklusiv für einen Auftraggeber oder eine Gruppe erhoben wurden; deren Verwertung obliegt ausschließlich dem / den Auftraggeber/n. MSW bietet als Zusatzdienst die Möglichkeit, die Exklusivergebnisse in die allgemeine Veröffentlichung aufzunehmen. Diese Vorgehensweise muss jedenfalls schriftlich vereinbart und gesondert bezahlt werden.
15.9 Verwertung der Ergebnisse durch Auftraggeber
Auftraggeber können unveränderte Teile aus den Pressetexten von MSW in Ihrer Werbung und/oder Öffentlichkeitsarbeit verwenden, sofern MSW als Autor zitiert wird. Gestaltet ein Auftraggeber die Ergebnisse selbst oder kommt er zu anderen Schlüssen, sind diese vor der Publikation mit MSW abzustimmen. Keinesfalls entsteht durch eine abweichende Darstellung der Ergebnisse eine Haftung von MSW – insbesondere etwa für die Richtigkeit der Studienergebnisse – gegenüber Dritten.
Darüber hinaus gehende Veröffentlichungen, auch wörtliche Zitate aus dem Bericht, sind kostenpflichtig.
16. Leistungsumfang
16.1 Befragung
Expertenbefragungen werden von MSW in der beschriebenen Form konzipiert und durchgeführt. Die Modifikation auf Wunsch eines Auftraggebers ist bei Exklusivstudien möglich; die AGB und AGB-E bleiben Geschäftsgrundlage, die Änderungen werden gesondert vereinbart. Ergebnisse dienen zur Information des jeweiligen Auftraggebers. Veröffentlichungen erfordern gesonderte Vereinbarungen und Abgeltung der Verwertungsrechte.
16.2 Verwertungsrechte
Die öffentliche Verwendung von Ergebnissen ist kostenpflichtig. Bei der Höhe der Abgeltung werden Inhalt, Umfang, Nutzungsdauer, Medien und regionale Kriterien berücksichtigt.
17. Auftraggeber
17.1 Eine Studie kann exklusiv oder als Gemeinschaftsprojekt durchgeführt werden. In beiden Fällen können Auftraggeber von MSW in der Referenzliste angeführt werden.
17.2 Exklusivstudien werden für einen Auftraggeber oder eine gemeinsam auftretende Gruppe durchgeführt. Die Ergebnisse und deren Verwertung stehen ausschließlich dem/den Auftraggeber/n zu. Gesonderte Kosten für Veröffentlichungen fallen nicht an. Eine Veröffentlichung durch MSW, etwa auf der eigenen Website, auf Veranstaltungen oder in Medien, ist nicht vorgesehen; sie kann jedoch auf Wunsch des /der Auftraggeber/s erfolgen (15.8., zweiter Absatz).
17.3. Gemeinschaftsstudien haben Auftraggeber, die jeweils eine oder mehrere Fragen einbringen. Für exklusive Fragen hat der jeweilige Auftraggeber die inhaltliche Letztverantwortung. Im Jahr der Befragung stehen die Ergebnisse und deren Verwertung ausschließlich dem/den Auftraggeber/n zu. Ab dem Folgejahr kann auch eine Veröffentlichung oder Nutzung in Auswertungen durch MSW erfolgen.
17.2 Durch die Beteiligung an einer Gemeinschaftsstudie entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen den einzelnen Auftraggebern; eine Abstimmung, etwa über Inhalte und Fragestellungen oder die Verwertung der Ergebnisse, ist davon unbenommen.
17.3 Auftraggeber erhalten einen PDF-Bericht und weitere Leistungen entsprechend ihrem Auftrag, zumindest eine Gespräch mit Präsentation und Diskussion der Ergebnisse. Wenn sich daraus weitere Kommunikations- oder Marketingaufgaben ergeben, werden diese gesondert angeboten und vereinbart.
19. Multiplikatoren
Multiplikatoren unterstützen die Durchführung von Studien, indem sie ihre Mitglieder/Partner zur Teilnahme einladen. Sie erhalten wie die Auftraggeber einen PDF-Bericht. Weitere Leistungen, etwa Zusatzauswertungen, können gesondert angeboten und vereinbart werden.
20. Sonstige Interessenten
Studienergebnisse - ausgenommen Exklusivergebnisse von Auftraggebern - stehen auch anderen Interessierten offen, die weder Auftraggeber noch Multiplikatoren sind. Sie können PDF-Berichte, Präsentation und Diskussion der Ergebnisse oder Sonderauswertungen bestellen und – wenn vereinbart – wie Auftraggeber auch öffentlich verwerten. Die aktuell verfügbaren Dienstleistungen finden sich unter Zusatzleistungen.
20. Fristen und Termine
20.1 Fristen und Termine sind Vertragsgegenstand. Dies gilt auch für Beiträge des Auftraggebers, ohne die MSW seine Leistung nicht erbringen kann.
20.2 Eine dem Vertrags- und Untersuchungsgegenstand angemessene Elastizität für die Lieferung durch MSW, üblicherweise 10% der Vertragsdauer oder der Kosten, gilt als vereinbart.
20.3 Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Anordnung und sonstige Betriebsstörungen verlängern die Frist um bis zu zwei Monate. Bei längerer Dauer sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt, wenn die Erfüllung des Vertrages einer Seite nicht länger zuzumuten ist.
20.4 Die Verpflichtung zur Terminerfüllung entfällt für MSW durch unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse im Verantwortungsbereich Dritter, das sind insbesondere
(1) Verzögerungen bei Auftragnehmern von MSW
(2) Verzug des Auftraggebers - oder anderer Auftraggeber bei Gemeinschaftsstudien -
bei den Beiträgen zur Durchführung des Auftrags wie der Übergabe von Information an MSW. In diesem Fall wird der Fertigstellungstermin zumindest im Ausmaß des Verzuges verschoben.
20.5 Bei Verzug von MSW entsteht eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens MSW.
21. Haftung / Schadenersatz von Auftraggebern
21.1 Auftraggeber haften für Schäden durch Fahrlässigkeit, insbesondere als Folge der Nichteinhaltung von Terminen, gegenüber MSW, bei Gemeinschaftsstudien indirekt auch gegenüber anderen Auftraggebern.
21.2 Schadenersatzansprüche können innerhalb der gesetzlichen Fristen gerichtlich geltend gemacht werden.
22. Zahlungsmodalitäten
22.1 Im Normalfall ist die Hälfte der Honorars nach Auftragserteilung vor Beginn der Arbeit fällig, der Rest nach Fertigstellung und Übergabe.
22.2 Umfangreiche Projekte mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten sind mit 50% der Vertragssumme zu akontieren und der Rest in monatlichen Raten zu bezahlen, die letzte Rate nach Fertigstellung und Übergabe. Der Zahlungsplan wird Vertragsbestandteil.
22.3 Bei Projekten mit Zwischen- und Endbericht erfolgt die Leistungsabrechnung in drei Tranchen: 50% Akonto, 25% bei Zwischenberichtslegung, 25% nach Legung des Endberichts.
23. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, das Eigentum von MSW, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderung, auch aus später abgeschlossenen Verträgen (Vorbehaltsware). Solange der Kunde nicht in Verzug ist, darf er die Leistungen von MSW im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verwenden.